Elternvertretung
Warum Elternverein?
Weil wir als Eltern nicht nur von unserem gesetzlich vorgesehenen Mitspracherecht Gebrauch machen wollen! Um dieses Recht wahrzunehmen und die Interessen der Eltern zum Besten der Kinder an der Schule zu artikulieren und umzusetzen, ist ein Elternverein eine wesentliche, ja unverzichtbare Hilfe.
Der Elternverein kann bei folgenden Punkten helfen:
Der Elternverein wünscht eine erfolgreiche Schulkarriere und hofft auf eine positive Zusammenarbeit.
Der Elternverein kann bei folgenden Punkten helfen:
- Wahrung der Elternrechte
- Mit allen Beteiligten die Erziehungsarbeit positiv beeinflussen.
- Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige SchülerInnen
- Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
- Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
- Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel
Der Elternverein wünscht eine erfolgreiche Schulkarriere und hofft auf eine positive Zusammenarbeit.
Vorstand des Elternvereins
OBMANN
: Dr. Georg Leder
E-Mail:
<Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>VORSTAND
:
- Obmann: Dr. Georg Leder
- Obmann-Stv.: Mario Fellmann
- Kassierin: Mag. Sabine Wagner-Schwarz
- Kassier-Stv.: Mag. Martina Lacher
- Schriftführer: Andreas Rankl
- Schriftführer-Stv.: Bakk Katharina Schubert
- Kassaprüfer 1: Gerald Bernauer
- Kassaprüferin 2: Mag. Bernadette Umgeher
- Beisitz des Vorstands: Mag. Markus Mayer, Mag. Elfriede Riesinger
Förderungen
Allgemeine Förderungen und Beihilfen.
Beihilfen des Elternvereins BG & BRG St. Pölten, Josefstraße
- In Österreich bestehen gesetzliche Regelungen für die finanzielle Unterstützung von Eltern mit Schulkindern und geringem Einkommen.
- Zuständig ist die Bildungsdirektion für Niderösterreich. Hier kann innerhalb bestimmter Fristen um unterschiedliche Beihilfen angesucht werden:
- Um Schulbeihilfe/Heimbeihilfe: Formular A1 (bis 31.Dezember des laufenden Schuljahres)
- Um Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen:
mittels Antrag – Formular SUA (als Beilage zu Formular A1, bis 30. April des laufenden Schuljahres)
mittels Antrag – Formular SUB (bis 30. April des laufenden Schuljahres)
Beihilfen des Elternvereins BG & BRG St. Pölten, Josefstraße
- 1. Grundsatz: Angelehnt an das öffentliche Beihilfensystem gewährt der Elternverein für seine Mitglieder finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltung.
- 2. Voraussetzungen:
a. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen zu Beginn des Schuljahres dem Elternverein beigetreten sein und den Mitgliedsbeitrag entrichtet haben.
b. Nachweis über erfolgtes Ansuchen bei der Bildungsdirektion NÖ über die Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung (Kopie des Antrags bzw. Bescheid der Bildungsdirektion).
c. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten keinerlei Unterstützung durch andere Organisationen.
- 3. Antragstellung:
Wenn die Voraussetzungen (Punkt 2) erfüllt sind, können Eltern per schriftlichem Antrag beim Elternverein um Unterstützung ansuchen. Antragsformulare liegen in der Schule auf bzw. stehen hier als Download (Förderansuchen) zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare müssen an <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.> geschickt oder alternativ in der Schule im Sekretariat abgegeben werden.
- 4. Unterstützung: Wenn es die finanzielle Situation zulässt, gewährt der Elternverein eine Beihilfe für die entsprechende Schulveranstaltung. Die Höhe der gesamten Beihilfe (Unterstützung Bildungsdirektion plus Unterstützung Elternverein) ist begrenzt mit dem Erreichen von maximal 75% der veranschlagten Kosten der Schulveranstaltung.
Sollte ein/e Schüler*in an der Schulveranstaltung (z. B. aus Krankheitsgründen, familiären Umständen etc.) doch nicht teilnehmen können und dadurch keine oder nur geringere Teilnahmekosten für die Eltern oder Erziehungsberechtigten entstehen, so ist die über diesen Betrag erteilte Unterstützung an den Elternverein auf jeden Fall zurückzuerstatten.
- 5. Diese Richtlinie gilt ab dem Schuljahr 2025 / 2026 bis auf Widerruf.
Für den EV: Dr. Georg Leder