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Leistungsbeurteilungskriterien und Verhaltensnoten

Die Beurteilungskriterien aller Fächer beruhen auf der Leistungsbeurteilungsverordnung und sorgen für eine transparente und nachvollziehbare Beurteilung. Bei Fragen helfen die jeweiligen Fachlehrer*innen gerne weiter.


Auszug aus der LBVO §14(1-6): Beurteilungsstufen (Noten)

Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen folgende Beurteilungsstufen (Noten):

Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.

Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.

Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ erfüllt.

Beurteilungskriterien

Pflichtfächer:

  • Angewandte Mathematik, Wirtschaftsgeographie: AMW-WGE
  • Biologie und Umweltbildung: BIOUB
  • Biologie und Umweltbildung, NRG 7. und 8. Klasse: BIOUB-NRG
  • Bewegung und Sport: BSP
  • Bewegung und Sport, SRG: BSP-SRG
  • Chemie: CH
  • Chemie Labor, Unterstufe: CLAB
  • Darstellende Geometrie: DG
  • Deutsch, Oberstufe: D-OS
  • Deutsch, Unterstufe: D-US
  • Digitale Grundbildung: DGB
  • Englisch: E
  • Ethik: ETH
  • Französisch: F
  • Geometrisches Zeichnen: GZ
  • Geschichte und Politische Bildung: GPB
  • Geografie und wirtschaftliche Bildung: GWB
  • Informatik:ING
  • Kunst und Gestaltung: KUG
  • Latein: L
  • Mathematik: M
  • Musikalische Erziehung: ME
  • NAWI-Labor: NWL
  • Physik: PH
  • Physik, NRG 7. und 8. Klasse: PH_7N-8N
  • Physik Labor, Unterstufe: PLAB-US
  • Psychologie und Philosophie: PUP
  • Religion, alle Konfessionen: REL
  • Spanisch: SPA
  • Sportkunde, SRG 6. Klasse: SPOK 6.Klasse
  • Sportkunde, SRG 7. und 8. Klasse: SPOK 7-8 Klasse
  • Technik und Design: TEDE

Wahlpflichtfächer:

  • Biologie und Umweltbildung WPF: BIOB+
  • Englisch WPF: E+
  • Französisch WPF: F+
  • Global Citizenship Education WPF: GCE+
  • Geschichte und Politische Bildung WPF: GPB+
  • Informatik WPF: INF+
  • Italienisch WPF: ITA+
  • Physik WPF: PH+
  • Psychologie und Philosophie WPF: PUP+
  • Spanisch WPF: SPA+
  • Sportkunde WPF: SPOK+

Verhaltensbeurteilung

Das Verhalten in der Schule wird unabhängig von den Fachnoten beurteilt. Wir verstehen Verhalten als Lernprozess, in dem auch Fehler ihren Platz haben, wenn man aus ihnen lernt. Welche Kriterien für die einzelnen Beurteilungsstufen gelten und welche Rolle die Wiedergutmachung dabei spielt, erfahren Sie im folgenden Dokument:

  • Verhaltensbeurteilung