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Elternvertreter und -vertreterinnen

Warum Elternverein?

Weil wir als Eltern nicht nur von unserem gesetzlich vorgesehenen Mitspracherecht Gebrauch machen wollen! Um dieses Recht wahrzunehmen und die Interessen der Eltern zum Besten der Kinder an der Schule zu artikulieren und umzusetzen, ist ein Elternverein eine wesentliche, ja unverzichtbare Hilfe.

Der Elternverein kann bei folgenden Punkten helfen:

  • Wahrung der Elternrechte
  • Mit allen Beteiligten die Erziehungsarbeit positiv beeinflussen.
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige SchülerInnen
  • Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
  • Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
  • Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel
Der Vereinsbeitrag beträgt pro Familie und Schuljahr € 20,– und wird über den Klassenvorstand eingehoben.

Der Elternverein wünscht eine erfolgreiche Schulkarriere und hofft auf eine positive Zusammenarbeit.

Obmann: Ing. Richard Mader 02742/26688 (Festnetz Büro) oder per email

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VORSTAND:


  • Obmann: Ing. Richard Mader
  • Obmann – Stellvertreterin: Dr. Martina Haag
  • Beisitzer: Dr. Georg Leder
  • Kassierin: Bettina Leeb
  • Kassierin – Stellvertreter: Mag. Alexander Schuh
  • Schriftführer: Ing. Ernst Geppel-Rösner
  • Schriftführer – Stellvertreter: Dr. Peter Grönebaum
Organe des Vorstands:

  • Kassaprüfer: Mag.Rainer Wiehalm
  • Kassaprüfer: Gerald Bernauer

Förderungen

Allgemeine Förderungen und Beihilfen.
  • In Österreich bestehen gesetzliche Regelungen für die finanzielle Unterstützung von Eltern mit Schulkindern und geringem Einkommen.
  • Zuständig ist die Bildungsdirektion für NÖ. Hier kann innerhalb bestimmter Fristen um unterschiedliche Beihilfen angesucht werden:
  • Um Schulbeihilfe/Heimbeihilfe: Formular A1(bis 31.Dezember des laufenden Schuljahres)
  • Um Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen:
    mittels Antrag – Formular SUA (als Beilage zu Formular A1, bis 30. April des laufenden Schuljahres)
    mittels Antrag – Formular SUB (bis 30. April des laufenden Schuljahres)
Alle Formulare liegen in der Schule auf oder stehen direkt beim Landesschulrat für NÖ als Download zur Verfügung. Die Behörde ermittelt, ob die Antragsteller die gesetzlichen Vorgaben für den Erhalt von Beihilfen erfüllen. Dem entsprechend werden die Beihilfen zugesprochen und per Bescheid den Antragstellern zugestellt.

Beihilfen des Elternvereins BG & BRG St. Pölten, Josefstraße

Formular: Ansuchen Schulveranstaltungenzum Download (NEU!)


  • 1. Grundsatz: Angelehnt an das öffentliche Beihilfensystem gewährt der Elternverein für seine Mitglieder finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen.
  • 2. Voraussetzungen:
    a. Die Eltern müssen zu Beginn des laufenden Schuljahres dem Elternverein beigetreten sein
    b. ein positiver Bescheid des Landesschulrates für NÖ über die Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung.
    c. Die Eltern erhalten keinerlei Unterstützung anderer Organisationen.
  • 3. Zugang: Wenn die Voraussetzungen (Punkt 2) gegeben sind, können die Eltern per schriftlichem Antrag beim Elternverein um eine Unterstützung ansuchen. Antragsformulare liegen in der Schule auf bzw. stehen diese als Download auf der Home Page der Schule (Elternverein) zur Verfügung.
  • 4. Unterstützung: Wenn es finanzielle Situation lässt es zu, gewährt der Elternverein eine Beihilfe für die gleiche Schulveranstaltung. Die Höhe der Beihilfe begrenzt sich mit dem Erreichen jener Summe, wie die des Landeschulrates oder wenn beide Unterstützungen zusammen 75% der veranschlagten Kosten der Schulveranstaltung erreichen. Bei Nichtteilnahme des Schülers an dieser Schulveranstaltung oder Änderung der Verhältnisse muss die Unterstützung an den Elternverein zurückbezahlt werden.
  • 5. Diese Richtlinie gilt ab dem Schuljahr 2015 / 2016 bis auf Widerruf.
    Für den EV Ing. Richard Mader (Obmann)

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