Hausordnung

In der Schulordnung (SCHUG §43-50) sind die Pflichten der Schüler festgehalten:

•    Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht in einer den Erfordernissen entsprechenden Kleidung und unter Mitnahme der notwendigen Unterrichtsmittel.
•    Verpflichtung zur Bekanntgabe des Grundes für Fernbleiben oder verspätetes Eintreffen.
•    Verbot alkoholischer Getränke in der Schule und bei Schulveranstaltungen.
•    Gegenstände, die den Schulbetrieb stören oder die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden. Sie sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben.
•    Handys müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall, werden sie abgenommen und in der Kanzlei deponiert. Die Erziehungsberechtigten können sie von dort abholen.
•    Regeln für die Computernutzung sind strikte einzuhalten.


Darüber hinaus gilt an unserer Schule für Schüler folgende Hausordnung:

1.    Schüler können die Garderobe ab 6.30 Uhr und das Schulgebäude ab 7.30 Uhr betreten, wobei sie sich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten dürfen. Vor 7.30 Uhr, nach Unterrichtsschluss bzw. zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht erfolgt keine Beaufsichtigung. Es ist verboten, das Schulareal ohne Erlaubnis eines Lehrers während der Unterrichtszeit am Vormittag und während der Pausen zu verlassen.
Ausnahme:  Freistunden der 6. - 8. Klassen.
 
2.    Räder sind im Keller oder auf dem Radabstellplatz in der Widerinstraße versperrt abzustellen.
 
3.    Im Schulhaus müssen „Schlapfen oder Sandalen“ getragen werden. In der Garderobe sind Überbekleidung, Sturzhelm und Straßenschuhe abzulegen. Im Garderobenraum dürfen keine Wertgegenstände aufbewahrt werden.

4.    Es ist verboten die Garderobe in den kleinen Pausen zu betreten oder sie als Aufenthaltsort zu benutzen. Nur in der großen Pause dürfen Gegenstände vom Spind geholt werden.
 
5.    In den Pausen ist im Einvernehmen mit dem jeweiligen Klassenvorstand das Musikhören auf Zimmerlautstärke erlaubt. Kaffeemaschinen und Wasserkocher sind verboten.
 
6.    Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten, ausgenommen im Raucherhof für Schüler ab dem 16. Geburtstag nach Vorweisen des Schülerausweises (Geburtsdatum wird vom Klassenvorstand eingetragen).
 
7.    Alle Schüler bemühen sich um Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Pünktlichkeit. Sie haben sich so zu verhalten, dass sie andere durch ihr Tun weder gefährden noch stören oder einschränken.
 
8.    Die Schüler haben sich im gesamten Schulhaus um Ordnung, Reinlichkeit und Schonung der Gegenstände zu bemühen sowie um Vermeidung von Lärm. Das Sitzen auf Heizkörpern und Fensterbrettern ist zu unterlassen.
 
9.    Alle Schüler sind verpflichtet, besondere Ereignisse, welche die Sicherheit gefährden oder Schaden anrichten, unverzüglich dem nächsten Lehrer zu melden.
 
10.    Wenn der unterrichtende Lehrer nach 10 Minuten nicht in der Klasse erscheint, ist im Konferenzzimmer bzw. in der Administration Meldung zu erstatten.
 
11.    Bei einem Raumwechsel "gehört" der Klassenraum in der Pause der nächstfolgenden Klasse.
 
12.    Als Klassenschmuck dürfen nur Bilder, Fotos und sonstige Dekorationen verwendet werden, die mit den Erziehungszielen der österreichischen Schulen vereinbar sind.
 
13.    Fenster dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet bzw. nur gekippt werden.
 
14.    Die Schüler haben alle Spiele zu unterlassen, die sie selbst oder andere gefährden oder zu einer Sachbeschädigung führen könnten.
 
15.    Beim Gehen auf Stiegen und Gängen sollen sich die Schüler rechts halten. Laufen ist verboten.
 
16.    Bei Schönwetter kann der Pausenhof zur Erholung genützt werden (Rauchverbot!).
 
17.    Alle Sessel sind nach Unterrichtsschluss auf die Tische zu stellen. Beim Verlassen des Klassenraumes ist das Licht abzuschalten.
 
18.    Fundgegenstände sind beim Schulwart abzugeben.
 
19.    Neben der Hausordnung sind alle weiteren Regelungen der Sonderunterrichtsräume (Bibliothek, Informatik-, Physik-, Chemie-, Biologie-, Zeichen-, Turnsaal, Werkräume) und die jeweiligen Klassenvereinbarungen zu beachten.
 
20.    Die Schüler sind verpflichtet, die täglichen Mitteilungen der Direktion zu beachten.
 
21.    Bei Regelverstößen können Schüler zu Reparatur- und Reinigungsarbeiten herangezogen werden.

Anhang: Regeln für die Computernutzung

Die Nutzung elektronischer Medien erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung und das Respektieren von gesetzten Regeln:

Software-Diebstahl ist strafbar. Die Anwendung illegal erworbener Software auf Computern der Schule ist verboten. Auch bei elektronisch gespeicherten Medien gilt das Copyright. Die Verwendung von Texten, Tönen, Bildern, Filmen oder anderen Inhalten ohne Quellennachweis ist geistiger Diebstahl.

Produkte von Mitschüler/innen sind ebenfalls geschützt und dürfen ohne deren Zustimmung nicht verändert oder gelöscht werden. Die zu deren Schutz vergebenen Passwörter dürfen nicht weitergegeben oder gelöscht werden.

Rassistische, pornografische und anderweitig verbotene oder gegen pädagogische Prinzipien verstoßende Inhalte dürfen auf Computern der Schule weder geladen noch gespeichert werden.

Es ist selbstverständlich, dass auch bei der elektronischen Kommunikation keine beleidigenden und diskriminierenden Formulierungen gebraucht werden.

Nicht erlaubt ist:

- das Verändern des Systems (Installationen, Treiber, Anschlüsse, Kabel usw.)
- das Herunterladen von Spielen, Musik und Filmen sowie das Kopieren lizenzierter Software
- das Aufrufen von extremistischen, gewaltverherrlichenden oder erotischen Seiten sowie browserbasierten Spielen
- Filesharing von lizenziertem/geschütztem Material
- Nutzung nicht schulbezogener, also privater Chats, Blogs, Foren und von sozialen Netzwerken

Wir weisen darauf hin, dass alle Probleme bei der Lehrerin bzw. dem Lehrer zu melden sind und sämtliche Aktivitäten der Benutzer protokolliert und ausgewertet werden.

Private Notebooks von SchülerInnen (z.B. der Notebookklassen) sind bei der Verwendung in der Schule für die Einhaltung dieser Regeln den Computern im Schuleigentum gleichgesetzt.


Für den Schulgemeinschaftsausschuss

Mag. Rupert Zeitlhofer